Austauschbarkeit von LMT-Batterien
Artikel 11 der Batterieverordnung gilt ab dem 18. Februar 2027. Bei Produkten mit einer Batterie für leichte Verkehrsmittel (LMT), etwa E-Bikes und E-Scooter, muss eine unabhängige Fachkraft die Batterie leicht entfernen und austauschen können. Das gilt innerhalb der Bedingungen der Verordnung auch für die einzelnen Zellen im Batteriepack. Die Pflicht liegt bei dem Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt.
In Brüssel liegt ein Vorschlag vor, die Anforderung für einzelne Zellen auf Module zu lockern, und der Rat möchte die Anforderungen für bestimmte Produktgruppen um achtzehn Monate verschieben. Beschlossen ist das noch nicht. Bis dahin gilt der 18. Februar 2027.
Batteriepass ab dem 18. Februar 2027
Ab dem 18. Februar 2027 brauchen LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einen digitalen Batteriepass. Er enthält Informationen zum Modell und, je nach Zugriffsrechten, zur einzelnen Batterie und ihrer Nutzung.
KWS bietet keine vollständige Batteriepass-Lösung an. Auftrag, technische Arbeit und vereinbarte Batteriedaten können wir aber strukturiert erfassen.
Was bedeutet das für Hersteller und Importeure?
Aftersales, Ersatzteile, Austauschbarkeit, technische Informationen und Rückverfolgbarkeit werden wichtiger. KWS kann die technische Serviceseite ausführen: Diagnose, Reparaturkriterien, Reparatur, Endprüfung, Rücksendung und die Daten, die wir dazu vereinbaren.
Die gesetzliche Rolle und die Produktverantwortung von Hersteller oder Importeur übernehmen wir nicht. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Garantie und Aftersales und auf der Seite für Hersteller und Importeure.
Was bedeutet das für Händler und Servicebetriebe?
Händler bekommen öfter die Frage, welcher Akku technisch instand zu setzen ist, welche Informationen zu einem Servicefall gehören und wie eine sichere Rücksendung aussieht. Eine klare Route zwischen Händler, technischem Spezialisten und Hersteller wird dadurch wichtiger.
Reparatur, Zellentausch und Wiederaufarbeitung sind nicht dasselbe
KWS verwendet für seine Leistungen die Begriffe Reparatur, Zellentausch (Überholung) und Refurbished. Wiederaufarbeitung, englisch Remanufacturing, ist etwas anderes: Die Batterieverordnung definiert den Begriff rechtlich und knüpft technische Pflichten und Konformitätspflichten daran.
Wer einen Akku nach vergleichbaren Spezifikationen neu aufbaut, kann also nicht ohne Prüfung davon ausgehen, dass ursprüngliche Prüfzeichen und der Konformitätsstatus weiter gelten.
Recht auf Reparatur
Die europäische Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur verpflichtet Hersteller, bestimmte Produkte auf Wunsch des Verbrauchers zu reparieren, auch nach der Gewährleistung. Produkte mit einer LMT-Batterie fallen darunter, soweit die Reparierbarkeitsanforderungen aus Artikel 11 gelten.
Eine allgemeine Pflicht, dass jede Batterie von jedem Reparaturbetrieb zu reparieren sein muss, ist das also nicht. Was die Richtlinie von Herstellern und Importeuren verlangt, steht auf unserer Seite zum Recht auf Reparatur.
Deutschland hat die Richtlinie national umgesetzt. Das Umsetzungsgesetz ist am 23. Juli 2026 in Kraft getreten und gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen werden.
Häufig gestellte Fragen
Neue LMT-Batterien, die ab dem 18. Februar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, fallen unter die Batteriepass-Pflicht. Wie sich das für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Marktrolle auswirkt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Für LMT-Batterien enthält Artikel 11 ab dem 18. Februar 2027 Anforderungen an Entfernbarkeit und Austauschbarkeit durch eine unabhängige Fachkraft. Diese Anforderungen gelten mit bestimmten Bedingungen auch für die Zellen im Batteriepack.
Das lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Die rechtliche Rolle hängt von der Art der Änderung, vom Produkt und von den anwendbaren Konformitätsregeln ab. Wiederaufarbeitung und größere Produktänderungen beurteilen wir deshalb im Einzelfall.
Nein. KWS unterstützt den technischen Batterieservice und die Einrichtung des Prozesses. Formale Produkt-Compliance, die Rollen der Wirtschaftsakteure und die rechtliche Verantwortung sind ein eigenes Fachgebiet.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), insbesondere Artikel 11 und Artikel 77.
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).
- Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren.
- Vorschlag COM(2025) 981 (Umwelt-Omnibus), noch im Verfahren.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Oktober 2026.
Möchten Sie wissen, was das für Ihren Batterieprozess bedeutet?
Wir schauen mit Ihnen auf die technische Seite: Service, Rücklauf und die Daten, die Sie vorweisen können müssen. Lesen Sie auch mehr über Qualität und Sicherheit, die Lagerung von Lithium-Akkus sowie Wissen und Beratung.